In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in allen damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen werden die folgenden Begriffe groß geschrieben und wie folgt definiert:
1.1 Das Unternehmen Digi: Die juristische Person nach belgischem Recht, eingetragen bei der Crossroads Bank for Enterprises (CBE) unter der Unternehmensnummer 0749.684.888die den Handelsnamen "Digi-Hosting"als Erbringerin der Dienstleistungen und Vertragspartnerin des Kunden.
1.2 Kunde: Jede natürliche Person, juristische Person oder faktische Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit, die in einem vorvertraglichen oder vertraglichen Rechtsverhältnis mit Digi Company steht, unabhängig davon, ob bereits ein formeller Vertrag zustande gekommen ist.
1.3 Verbraucher: Der Kunde, der eine natürliche Person ist und ausschließlich zu Zwecken handelt, die seiner gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des Wirtschaftsgesetzbuches (WER) fremd sind.
1.4 Dienstleistungen: Die Gesamtheit der von Digi Company durchgeführten oder noch durchzuführenden Aktivitäten und Lieferungen digitaler Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Shared Web Hosting, die Erleichterung der Registrierung von Domainnamen bei verschiedenen Registrierungsstellen, elektronische Kommunikationsdienste, Virtual Private Servers (VPS), SSL-Zertifizierung sowie alle damit verbundenen technischen Unterstützungsleistungen und damit verbundenen Infrastruktureinrichtungen.
1.5 Vereinbarung: Jede gegenwärtige oder zukünftige rechtsgültige Verpflichtung zwischen Digi Company und dem Kunden, ob schriftlich oder auf elektronischem Wege (remote), einschließlich aller Ergänzungen, Änderungen und der integralen Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6 Schriftlich: Die schriftliche Aufzeichnung von Mitteilungen, die neben dem physischen Medium ausdrücklich auch die digitale Korrespondenz per E-Mail einschließt, sofern die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts hinreichend gewährleistet sind.
1.7 Parteien: Digi Company und der Kunde gemeinsam.
2.1 Universeller Geltungsbereich und unbedingte Zustimmung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von Rechts wegen für jedes vorvertragliche Rechtsverhältnis, jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag, jede elektronische Bestellung und jeden endgültig abgeschlossenen Vertrag zwischen Digi Company und dem Kunden. Durch den bloßen Akt der Bestellung oder durch die tatsächliche Inbetriebnahme der Dienstleistung(en) stimmt der Kunde unwiderruflich und vorbehaltlos dem integralen Inhalt und der ausschließlichen Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen zu.
2.2 Ausschließlichkeit und Ablehnung von Bedingungen Dritter Diese Bedingungen stellen zusammen mit der spezifischen Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung oder der Rechnungsstellung die vollständige und ausschließliche Darstellung der Rechte und Pflichten der Parteien dar (die Gesamtvertragsklausel). Die Anwendbarkeit von allgemeinen oder besonderen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden, unter welchem Namen auch immer, wird hiermit ausdrücklich und kategorisch ausgeschlossen und abgelehnt. Abweichungen von diesen Bedingungen können von Digi Company nur dann beanstandet werden, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Digi Company ausdrücklich und im Voraus schriftlich paraphiert und kumulativ akzeptiert werden.
2.3 Elektronische Verfügbarkeit und dauerhafter Datenträger Im Rahmen des elektronischen Vertragsabschlusses werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden vorab auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zur Verfügung gestellt wurden, dass sie leicht auf einem dauerhaften Datenträger zur späteren Einsichtnahme und unveränderten Wiedergabe gespeichert werden können.
2.4 Teilbarkeit (Erlösungsklausel) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die ungültige Bestimmung durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
3.1 Wesentliche Bestandteile des Rechtsverhältnisses Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Vertrag nicht nur durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird, sondern auch durch eine Reihe spezifischer politischer Dokumente und Vorschriften. Der Kunde erklärt, die folgenden Dokumente, die als untrennbare und ergänzende Bestandteile des Vertrags gelten, unwiderruflich zur Kenntnis genommen zu haben und sich ihnen in ihrer jeweils aktuellen Fassung vollständig zu unterwerfen:
Datenschutzbestimmungen: Die obligatorischen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO). Lesen Sie die Datenschutzbestimmungen.
Richtlinie zur akzeptablen Nutzung (AUP): Die begrenzten und indikativen Verhaltensregeln und Nutzungsbeschränkungen in Bezug auf die Infrastruktureinrichtungen und das Netz von Digi Company. Lesen Sie die Richtlinie zur verantwortungsvollen Nutzung.
Kundendaten Politik: die vertraglichen Bestimmungen über den Rechtstitel, die Datenintegrität und die Modalitäten der Datenaufbewahrung und der Datensicherungseinrichtungen. Lesen Sie die Kundendatenrichtlinie.
Vereinbarung mit dem Verarbeiter: Die nach Art. 28 AVG erforderliche Zustimmung für den Fall, dass Digi Company personenbezogene Daten im Auftrag und unter der Verantwortung des Kunden verarbeitet. Lesen Sie die Verarbeitungsvereinbarung.
Politik der Domänenprogression: Die spezifischen Verfahrensmodalitäten und Fristen für das Erlöschen und die mögliche Berichtigung von Domänennamenregistrierungen. Lesen Sie die Benotungsrichtlinien für den Bereich.
Dienstgütevereinbarung (SLA): Die qualitativen Leistungsindikatoren, die Verfügbarkeitsgarantien und die sich daraus ergebenden begrenzenden Abhilfemaßnahmen. Lesen Sie das Service Level Agreement (SLA).
3.2 Erkennbarkeit und Hierarchie Alle vorgenannten Dokumente werden dem Kunden elektronisch über die offizielle Website von Digi Company zur Verfügung gestellt. Der Kunde trägt die aktive Sorgfaltspflicht, sich regelmäßig über eventuelle Aktualisierungen dieser Dokumente zu informieren. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Bedingungen und den spezifischen Vertragsdokumenten haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen Vorrang, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.1 Vollendung des Vertrages Der Vertrag gilt in dem Moment als unwiderruflich abgeschlossen, in dem der Kunde das digitale Bestellverfahren auf der Digi Company-Schnittstelle abgeschlossen hat und Digi Company diese Bestellung durch eine elektronische Auftragsbestätigung bestätigt hat. Digi Company behält sich jedoch das souveräne Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zusätzliche Nachweise vom Kunden zu verlangen, bevor mit der Ausführung fortgefahren wird.
4.2 Aufschiebende Bedingung der externen Leistung Wenn die Erbringung einer Dienstleistung oder eines Produkts das Eingreifen oder die Bereitstellung durch eine externe Einrichtung erfordert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: RegistraturenLizenzgebern oder Hardware-Lieferanten), wird der Vertrag unter der ausdrücklichen aufschiebenden Bedingung der Verfügbarkeit und Durchführbarkeit durch den betreffenden Dritten geschlossen.
4.3 Nichtverfügbarkeit und Bindungsmacht In dem Szenario, in dem eine Dienstleistung nach der ersten Auftragsbestätigung aufgrund von externen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Digi Company liegen, nicht verfügbar zu sein scheint, ist Digi Company berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nach der Benachrichtigung und ohne gerichtliche Intervention einseitig zu kündigen. In diesem Fall informiert Digi Company den Kunden unverzüglich und erstattet die bereits gezahlten Geldleistungen zurück, ohne dass der Kunde einen zusätzlichen Schadenersatz oder Zinsen fordern kann.
4.4 Preisschwankungen durch Dritte Wenn ein externer Lieferant die Tarife für eine bestimmte Komponente der Dienstleistung in der Zeit zwischen der Auftragsbestätigung und der tatsächlichen Lieferung ändert, wird Digi Company den Kunden darüber informieren. In diesem Fall hat der Kunde ein Wahlrecht, die Dienstleistung zu dem geänderten Tarif fortzusetzen oder den Vertrag sofort und kostenlos zu kündigen. Erfolgt innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Preisbenachrichtigung keine schriftliche Antwort des Kunden, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Preisänderung stillschweigend akzeptiert hat.
5.1 Preisgestaltung und steuerliche Bestimmungen Alle von Digi Company mitgeteilten Preise sind in Euro ausgedrückt (€). Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind diese Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Für den Verbraucher wird die gesamte Zahlungsverpflichtung, einschließlich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaiger zusätzlicher Steuern oder Abgaben, in der letzten Phase des digitalen Bestellvorgangs unmissverständlich mitgeteilt (Zur Kasse). Der dann angezeigte Gesamtpreis ist verbindlich.
5.2 Exklusive Prepaid-Regelung Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien beruht auf einem strengen Prepaid-Modell. Sofern nicht schriftlich eine andere Modalität festgelegt ist, ist der Kunde verpflichtet, die Gebühr in voller Höhe vor der ersten Lieferung, Aktivierung oder Erneuerung des Dienstes zu zahlen. Die Erfüllung der Verpflichtung von Digi Company ist ausgesetzt, solange die fälligen Beträge nicht effektiv auf dem Bankkonto von Digi Company gutgeschrieben wurden.
5.3 Recht auf einseitige Preisänderung Digi Company behält sich das souveräne Recht vor, seine Tarife periodisch zu ändern. Solche Preisänderungen werden zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde durch die Einreichung der Proforma-Rechnung für den folgenden Zeitraum über die geltenden Tarife informiert wurde. Die Begleichung dieser Rechnung gilt als unwiderrufliche Annahme des geänderten Tarifs. In Ermangelung einer Zahlung wird der Vertrag gemäß Artikel 8 von Rechts wegen aufgelöst.
5.4 Verfahren zur Betrugsbekämpfung und Überprüfung Digi Company verfolgt eine Null-Toleranz-Politik bei Zahlungsunregelmäßigkeiten.
Inquisitionsgesetz: Digi Company ist berechtigt, jede Transaktion einer strengen Prüfung auf Betrugsindikatoren zu unterziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Anomalien bei der IP-Geolokalisierung, die Verwendung von Anonymisierungsnetzwerken wie VPN/Proxy oder ungewöhnliche Muster bei Kartentransaktionen).
Identitätsprüfung: Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Transaktion oder an der Identität des Kunden ist Digi Company berechtigt, die Ausführung ihrer Leistungen unverzüglich auszusetzen (exceptio non adimpleti contractus), bis der Kunde die Echtheit seiner Identität und die Legitimität der verwendeten Zahlungsmethode durch unwiderlegbare Beweise (z.B. amtlicher Identitätsnachweis) nachgewiesen hat.
Sanktion für Betrug: Bei nachgewiesenem Betrug oder einem schwerwiegenden Verdacht darauf wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Inverzugsetzung aufgelöst. Digi Company behält sich das Recht vor, die entsprechenden Daten in nationale und internationale Betrugsregister aufzunehmen und unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
Entlastung: Digi Company haftet unter keinen Umständen für nachteilige Folgen, Verzögerungen oder vermeintliche Schäden, die sich aus der Ausübung ihrer Überprüfungsbefugnisse oder der Stornierung von Bestellungen wegen des Verdachts der Rechtswidrigkeit ergeben.
6.1 Vorläufiger Charakter der Fristen Alle von der Firma Digi mitgeteilten Lieferfristen und -termine haben eine reine indikativ und informativ. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt, können aber keinesfalls als Frist angesehen werden (Rigorositätsbegriff), es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Ergebniszusage vereinbart.
6.2 Ausschluss von Verzugsschäden Die bloße Überschreitung eines Richtzeitraums stellt keinen Verzug seitens Digi Company dar und berechtigt den Kunden nicht zu irgendeiner Form von Entschädigung, Preisminderung oder einseitiger Vertragsauflösung.
6.3 Externe Faktoren und höhere Gewalt Verzögerungen, die sich aus der technischen Natur des Dienstes ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die globale Ausbreitung des Domänennamensystem (DNS), die Bearbeitungszeiten der externen Registrierungsstellen (Registraturen) oder Verzögerungen, die sich aus den Betrugsverifizierungsverfahren, wie in Klausel 5.4 beschrieben, können niemals Digi Company zugeschrieben werden. Der Kunde erkennt an, dass die tatsächliche Verfügbarkeit von digitalen Produkten hängt von infrastrukturellen Variablen außerhalb der Digi Company tatsächlichen Macht und Kontrolle.
7.1 Normative Nutzungsbedingungen (Akzeptable Nutzung) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste gemäß der Sorgfaltspflicht eines "guten Familienvaters" zu nutzen (Familienzulage). Dies beinhaltet die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze, der öffentlichen Ordnung, der Moral sowie der Richtlinie für verantwortungsvolle Nutzung (AUP), die Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Jede Handlung, die die Integrität oder Stabilität der Systeme von Digi Company oder Dritten gefährdet, wird als wesentliche Vertragsverletzung angesehen.
7.2 Verbot von illegalen und böswilligen Aktivitäten Die Nutzung der Dienste für kriminelles Verhalten ist unwiderruflich verboten. Digi Company unterhält eine strenge Null-Toleranz-Politik. Das Verbot umfasst, ist aber keineswegs darauf beschränkt:
Cyberkriminalität: Phishing, Identitätsdiebstahl, Verbreitung von Malware (Viren, Trojanern, Ransomware), Ausnutzung von Botnetzen und Erleichterung oder Durchführung von (D)DoS-Angriffen.
Unzulässiger Inhalt: Hosting, Zugang oder Verbreitung von kinderpornografischem Material, gewalttätigen Inhalten, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, oder Material, das zu Hass oder Diskriminierung aufruft.
Verstöße gegen das geistige Eigentum: Erleichterung von Urheberrechtsverletzungen (z. B. warez(z. B. illegale Streaming-Dienste oder unerlaubte Softwareverteilung).
7.3 Einseitige Sanktionsbefugnis und sofortiger Ausschluss Wenn Digi Company die objektive Feststellung oder einen begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen Ziffer 7.1 oder 7.2 hat - oder wenn Digi Company mit externen Beschwerden konfrontiert wird (Benachrichtigungen über MissbräucheDMCA-Meldungen, Berichte von Justizbehörden oder Spam-Monitoring) - Digi Company ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung:
Trennen Sie den Zugang zu den Diensten sofort und vollständig (Aufhängung).
den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zum Nachteil des Kunden aufgrund eines schwerwiegenden zurechenbaren Fehlers zu kündigen (Terminierung).
Entfernen Sie Dateien, Datenbanken oder Websites, die den Verstoß begünstigen, unverzüglich oder stellen Sie sie in eine geschützte Quarantäneumgebung.
Übermittlung der einschlägigen Daten und Beweismittel an die zuständigen Polizei- oder Justizbehörden.
7.4 Ausschluss von Schadenersatz und Entschädigung von Schäden In den in diesem Artikel beschriebenen Fällen ist jeder Anspruch auf Rückgabe, anteilige Entschädigung oder Rückerstattung bereits gezahlter Gelder unwiderruflich ausgeschlossen, unabhängig von der verbleibenden Dauer der Vertragslaufzeit. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle direkten und indirekten Schäden, einschließlich Rufschädigung, Rechtskosten und Kosten für administrative Interventionen (zum jeweils geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt), die Digi Company infolge des Verstoßes des Kunden erleidet.
8.1 Bestimmte Dauer und Festlegung der Laufzeit Der Vertrag wird für eine unveränderliche, festgelegte Laufzeit abgeschlossen, die der Kunde bei der Erstbestellung auswählt (die "Anfangslaufzeit"). Diese Laufzeit bildet die Grundlage für die Zahlungsverpflichtung des Kunden.
8.2 Modalitäten der Erneuerung Der Vertrag wird nicht stillschweigend verlängert, es sei denn, der Kunde hat sich ausdrücklich für eine automatisierte Verlängerungsmethode entschieden (z. B. Kreditkartenautorisierung oder ein SEPA-Autorisierungsrahmen).
8.3 Erneuerung durch aktive oder automatisierte Zahlung Um die Kontinuität der Dienstleistung(en) zu gewährleisten, wird das Abkommen nach den folgenden Modalitäten verlängert:
Manuelle Erneuerung: Die vollständige und rechtzeitige Bezahlung der Proforma-Rechnung durch den Kunden gilt als unwiderrufliche Willensbekundung zum Abschluss eines neuen Vertrags.
Automatisierte Erneuerung: Wenn der Kunde eine dauerhafte Zahlungsmethode (z.B. Kreditkarte) konfiguriert hat, ermächtigt der Kunde die Digi Company unwiderruflich, die fälligen Beträge für die neue Laufzeit einzuziehen. Die Aufrechterhaltung dieser automatischen Ermächtigung bis zum Zeitpunkt des Einzugs ist rechtlich einer ausdrücklichen Aufforderung des Kunden zur sofortigen Fortsetzung des Dienstes gleichgestellt.
Ablauf der Widerrufsfrist: Der Kunde erkennt an, dass die (automatische) Ausführung der Zahlung den Dienst sofort für den neuen Zeitraum aktiviert/fortführt. Folglich verzichtet der Kunde auf jedes Widerrufsrecht in Bezug auf diesen neuen Zeitraum. Erfolgt der Einzug innerhalb der geltenden Widerrufsfrist des vorangegangenen Zeitraums, so gilt dies als endgültige Annahme der Dienstleistung, wodurch das Widerrufsrecht für das gesamte Rechtsverhältnis ex-nunc erlischt.
8.4 Verantwortung für die Annullierung Die bloße Tatsache, dass eine Zahlung automatisiert ist, entbindet den Kunden nicht von seiner aktiven Sorgfaltspflicht. Der Kunde ist ausschließlich für die rechtzeitige Deaktivierung von automatisierten Zahlungsprofilen in der Kundenschnittstelle verantwortlich, wenn er die Erneuerung nicht durchführen möchte. Bereits durchgeführte automatisierte Lastschriften sind unwiderruflich und führen nicht zu einer Erstattung.
8.5 Automatischer Verfall und Entlastung bei fehlgeschlagener Abbuchung Wenn eine automatisierte Abbuchung fehlschlägt (z.B. wegen Ablauf der Kreditkarte oder unzureichendem Guthaben), greift die Regelung von Artikel 8.4 der vorherigen Version wieder auf: Der Service wird nach Ablauf von Rechts wegen deaktiviert, ohne dass Digi Company für die daraus resultierende Datenbeschädigung oder den Datenverlust haftet.
9.1 Schlusszahlungsfrist Jede Rechnung, sei es eine Schlussrechnung oder eine Proforma-Verlängerungsaufforderung, ist innerhalb der auf dem Dokument angegebenen Frist fällig. Diese Frist ist als Ausschlussfrist zu verstehen. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig innerhalb dieser Frist, verfallen eventuell gewährte Rabatte und werden alle anderen offenen Forderungen gegenüber dem Kunden sofort und von Rechts wegen fällig.
9.2 Inverzugsetzung und vertraglicher Verzug Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, gelten die folgenden Verzugsregelungen:
Die Verbraucher: Gemäß Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuches (CCC) erhält der Verbraucher im Falle der Nichtzahlung eine kostenlose Inverzugsetzung. Nach Ablauf einer Nachfrist von vierzehn (14) Kalendertagen, beginnend mit dem dritten Werktag nach dem Versand (oder dem Tag nach dem elektronischen Versand), ist der Verbraucher rechtlich in Verzug.
Professionelle Kunden: Bei Nicht-Verbrauchern tritt der Verzug bereits mit Ablauf des Fälligkeitstermins ein, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf (dies interpellat pro homine).
9.3 Pauschalierter Schadenersatz und Verzugszinsen Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, werden die folgenden Sanktionen kumulativ verhängt:
Entschädigung (Verbraucher): Eine Pauschalvergütung, die auf die gesetzlichen Höchstbeträge von Art. XIX.4 WER:
€ 20,00, wenn der fällige Saldo kleiner oder gleich € 150,00 ist;
€ 30,00 plus 10% des Betrags über € 150,00 für Guthaben zwischen € 150,01 und € 500,00;
€ 65,00 plus 5% des Betrags über € 500,00, mit einer absoluten Obergrenze von € 2.000,00.
Entschädigung (Fachkräfte): Eine Pauschalgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages mit einem nicht komprimierbaren Mindestbetrag von € 40,00 gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Interessen: Der Kunde schuldet automatisch Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Referenzzinssatzes (erhöht um 8 Prozentpunkte für professionelle Kunden).
9.4 Ausschließliche Protestfrist Jede Anfechtung der erstellten Rechnung muss bei Strafe der Unzulässigkeit und des Rechtsverlusts innerhalb einer Ausschlussfrist von acht (8) Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben oder per begründeter elektronischer Post (support@digi.hosting) bei Digi Company geltend gemacht werden. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist wird unwiderlegbar davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung und die darin beschriebenen Leistungen bedingungslos und vollständig akzeptiert hat. Ein Protest setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
10.1 Rücktrittsrecht und Exgratia Erstattungsfrist In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, genießt der Verbraucher ein Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen. Digi Company verlängert diese Frist auf Exgratia Basis auf eine gesamte kommerzielle Bedenkzeit von dreißig (30) Kalendertage ("Nicht-Geld-zurück-Garantie") ab dem Tag nach Abschluss des Vertrags. Diese Klausel bezieht sich nur auf den Ersterwerb von Hosting-Diensten und unterliegt den nachstehend aufgeführten Einschränkungen.
10.2 Modalitäten der Ausübung Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, muss der Verbraucher Digi Company über seine Entscheidung, den Vertrag zu kündigen, durch eine eindeutige und unmissverständliche Erklärung (vorzugsweise elektronisch über support@digi.hosting) informieren. Nach Bestätigung des Widerrufs wird Digi Company die bereits erhaltenen Geldleistungen innerhalb der gesetzlichen Frist von vierzehn (14) Tagen über dieselbe Währung und Zahlungsmethode zurückzahlen, die für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde.
10.3 Absolute Ausschlüsse vom Widerruf Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Rücktrittsrecht gemäß Artikel VI.53 des Wirtschaftsgesetzbuches (CCC) in den folgenden Fällen vollständig und unwiderruflich ausgeschlossen ist:
Registrierungen von Domänennamen: Angesichts des personalisierten Charakters und der unmittelbaren Ausführung mit Dritten (Registraturen), erklärt sich der Kunde mit der sofortigen Durchführung der Registrierung einverstanden. Das Widerrufsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Registrierungsauftrag von Digi Company technisch ausgeführt wird.
Dienste für digitale Inhalte: Dienstleistungen, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden und deren Ausführung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Kunden begonnen hat.
Vollständig erbrachte Dienstleistungen: Dienstleistungen, die auf Verlangen des Kunden innerhalb der Widerrufsfrist vollständig erbracht werden.
Personalisierung: Produkte oder Dienstleistungen, die nach spezifischen Anweisungen des Kunden hergestellt werden.
10.4 Verwirkung bei Verlängerung und Zahlung Gemäß Artikel 8.3 der vorliegenden Bedingungen gilt die Zahlung einer Verlängerungsrechnung (entweder manuell oder per automatischer Abbuchung) als ausdrückliche Bestätigung der Dienstleistung und als Antrag auf sofortige Fortsetzung für eine neue Laufzeit. Zum Zeitpunkt dieser Zahlung wird ein endgültiger Verzicht auf das Widerrufsrecht sowohl für die neue Laufzeit als auch für die laufende Widerrufsfrist der vorherigen Periode erklärt. Die "Not-good-money-back-Garantie" erlischt daher in vollem Umfang bei jeder Form der Vertragsverlängerung.
10.5 Verwirkung bei Vertragsverletzung (Missbrauch) Ungeachtet des Artikels 10.1 erlischt jedes Recht auf Widerruf oder Erstattung rückwirkend (ex tunc), wenn Digi Company einen Verstoß gegen die in Artikel 7 (Missbrauch und Straftaten) oder die Richtlinie für verantwortungsvolle Nutzung (AUP) enthaltenen Bestimmungen feststellt. Die Auflösung wegen Nichterfüllung durch den Kunden hat Vorrang vor der Widerrufsfrist, wodurch der Kunde jeden Anspruch auf Rückerstattung verliert.
11.1 Status des Vermittlers und Bindung an Dritte Digi Company führt die Registrierung von Domainnamen in der Eigenschaft als Vermittler durch (mandatiert) zwischen dem Kunden und den jeweils zuständigen Behörden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: DNS Belgien, SIDN, AFNIC, ICANN). Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, an die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vorschriften des jeweiligen Anbieters gebunden zu sein. Registraturen. Der Kunde ist der alleinige Rechtsinhaber des Domainnamens; Digi Company nimmt lediglich die Rolle des technischen Verwalters wahr.
11.2 Ungewissheit der Registrierung und Entlastung Die bloße Übermittlung einer Bestellung sowie die Durchführung der Zahlung durch den Kunden stellen in keiner Weise eine Garantie für eine erfolgreiche Registrierung dar.
Vorrangiges Prinzip: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Registrierung von Domänennamen nach dem Grundsatz erfolgt "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Digi Company übernimmt keine Haftung, wenn ein Domain-Name zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der tatsächlichen technischen Abwicklung durch einen Dritten registriert wird.
Gültigkeit der Daten: Jegliche Haftung von Digi Company für Schäden, die sich aus der Angabe falscher, unvollständiger oder rechtswidriger Daten durch den Kunden ergeben, ist vollständig ausgeschlossen.
11.3 Verwaltungsstrafen und Entschädigungen Wenn das Registrierungsverfahren aufgrund einer Handlung oder Unterlassung, die dem Kunden zuzuschreiben ist, scheitert oder abgebrochen werden muss (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: den Versuch, Domains zu registrieren, die bereits besetzt sind, die Angabe ungültiger Kontaktinformationen oder die Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter), schuldet der Kunde automatisch eine Verwaltungspauschale von € 20,00 pro Vorfall. Diese Entschädigung berührt nicht das Recht von Digi Company, Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden und die bereits an externe Stellen überwiesenen Kosten zu verlangen.
11.4 Geistiges Eigentum und Entschädigungsleistungen Der Kunde stellt Digi Company bedingungslos von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer angeblichen Verletzung von Markenrechten, Handelsnamensrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit dem vom Kunden gewählten Domainnamen ergeben. Digi Company ist nicht zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit des vom Kunden gewählten Namens verpflichtet.
12.1 Beschränkung auf direkte Schäden und anteilige Entschädigung Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Firma Digi ist die vertragliche und außervertragliche Haftung der Firma Digi jederzeit streng auf die Entschädigung von nur direkter Schaden.
Der gesamte kumulative Schaden, für den Digi Company aufgrund eines zurechenbaren Fehlers in den Dienstleistungen haftbar gemacht werden kann, ist begrenzt auf einen anteilige Erstattung der vom Kunden für die betreffende Dienstleistung während des tatsächlichen Zeitraums der nachgewiesenen Nichtverfügbarkeit tatsächlich gezahlten Abonnementgebühren. In keinem Fall darf diese Entschädigung pro Vorfall den Betrag übersteigen, den der Kunde für die betreffende Dienstleistung im Monat vor dem schädigenden Ereignis, mit einem unüberschreitbaren absoluten Maximum von € 250,00 pro Schadensfall oder einer Reihe von zusammenhängenden Schadensfällen.
12.2 Kategorischer Ausschluss von mittelbaren Schäden und Folgeschäden Jegliche Haftung der Firma Digi für indirekte Schäden ist ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen. Indirekte Schäden umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
Folgeschäden (Folgelasten);
Verlorene Gewinne, verpasste Einsparungen oder verpasste Geschäftsmöglichkeiten;
Verlust von Kunden oder Schädigung des Rufs und des Firmenwerts;
Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechung, Untätigkeit oder Lohnkosten von Mitarbeitern/Dritten;
Die Beschädigung, Verstümmelung oder der dauerhafte Verlust von (Unternehmens-)Daten und digitalen Werten.
12.3 Schadloshaltung durch den Kunden Der Kunde verpflichtet sich, Digi Company von allen Ansprüchen, Forderungen, Forderungen und Verfahren Dritter, die in irgendeiner Weise mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden zusammenhängen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf:
Ansprüche, die sich auf die Art oder die Rechtswidrigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte beziehen;
Verstöße gegen Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich Urheber-, Marken- und Patentrechte);
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (AVG/GDPR) durch den Kunden in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher;
Computerkriminalität oder -missbrauch, die über die vom Kunden erworbene Infrastruktur begangen werden.
12.4 Erlöschen von Rechtsmitteln Jede Klage des Kunden gegen die Firma Digi erlischt durch den bloßen Ablauf der sechs (6) Monate nach der erstmaligen Feststellung des schädigenden Ereignisses, wenn innerhalb dieser Ausschlussfrist keine förmliche und rechtsgültige Anmeldung erfolgt ist.
13.1 Ausschließliche Verantwortung für den Dateninhalt Der Kunde trägt die integrale und ausschließliche Verantwortung für die Art, den Inhalt, die Verwaltung und die Rechtmäßigkeit aller digitalen Daten, die über die Infrastruktur von Digi Company abgerufen oder gespeichert werden. Die Rolle von Digi Company ist streng auf die eines reinen technischen Vermittlers von Speicherkapazität beschränkt (Hosting). Digi Company übt keine redaktionelle Kontrolle oder aktive Überwachung der Daten des Kunden aus.
13.2 Sorgfaltspflicht und Entlastung Software von Dritten (JetBackup) Es unterliegt der strengen Sorgfaltspflicht des Kunden, regelmäßig externe Sicherungen aller Dateien der Website, des elektronischen Schriftverkehrs (E-Mail) und der Datenbanken auf einem eigenen, separaten Speichermedium zu erstellen.
Ressourcen von Dritten: Der Kunde erkennt an, dass Digi Company Software von Drittanbietern verwendet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: JetBackup).
Keine Ergebnisverpflichtung: Diese Funktionalität wird lediglich als zusätzliches Werkzeug zur Verfügung gestellt (größte Anstrengung) angeboten. Unter keinen Umständen garantiert Digi Company den fehlerfreien Betrieb, die Aktualität oder die Integrität der von dieser Software erstellten Backups.
Ausschluss von Softwarefehlern: Jegliche Haftung von Digi Company für Schäden, die aus Softwarefehlern, Bugs, fehlerhaften Skripten oder Unzulänglichkeiten in JetBackup (oder ähnlichen Anwendungen) resultieren, ist vollständig ausgeschlossen.
Datenverlust: Digi Company übernimmt keine Haftung für die Beschädigung, Verstümmelung oder den dauerhaften Verlust von Daten, unabhängig von der Ursache. Die von Digi Company erstellten Sicherungen stellen keine vertragliche Garantie für die Wiederherstellung dar.
13.3 Sicherheitspflicht und Softwarepflege (CMS) Der Kunde ist unwiderruflich für die angemessene Sicherheit der von ihm genutzten Anwendungen verantwortlich. Dazu gehört die unverzügliche Installation von Sicherheitsupdates für Systeme zur Verwaltung von Inhalten (z. B. WordPress, Joomla), Plug-ins, Themen und Skripte.
Vorbeugende Quarantäne: Wenn Digi Unternehmen feststellt, dass die Website des Kunden hat Schwachstellen, wurde kompromittiert (gehackt) oder wird für böswillige Zwecke verwendet, Digi Unternehmen behält sich das Recht vor, den Service sofort und ohne vorherige Ankündigung auszusetzen. Quarantäne Ort (Deaktivierung).
Sanierungskosten: Die Kosten, die mit der Erkennung, Freigabe und eventuellen Behebung einer beeinträchtigten Umgebung verbunden sind, gehen vollständig zu Lasten des Kunden und werden zum geltenden Stundensatz für technische Eingriffe in Rechnung gestellt.
14.1 Ausschließlicher Eigentumsvorbehalt Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte - einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, Patentrechte und Geschäftsgeheimnisse - in Bezug auf die Software, Quellcodes, Serverkonfigurationen, Skripte, Website-Designs, Schnittstellen, Dokumentationen sowie alle vorbereitenden Materialien, die von Digi Company zur Verfügung gestellt werden, gehören ausschließlich und exklusiv Digi Company oder ihren jeweiligen Lizenzgebern. Nichts in dieser Vereinbarung dient dazu, irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum auf den Kunden zu übertragen.
14.2 Begrenztes und vorübergehendes Nutzungsrecht Der Kunde erwirbt lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Materialien. Dieses Nutzungsrecht ist streng auf die Zwecke beschränkt, die mit der normalen Nutzung der Dienste verbunden sind, und ist auf die tatsächliche Dauer des Vertrags begrenzt.
14.3 Verbot des Reverse Engineering und der Vervielfältigung Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die von Digi Company zur Verfügung gestellte Software oder Skripte zu kopieren, zu vervielfältigen, offenzulegen, zu modifizieren, zu dekompilieren oder anzupassen, um Reverse Engineering unterliegen, sofern und soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
14.4 Geistiges Eigentum des Kunden Digi Company beansprucht keine Eigentumsrechte an den vom Kunden gehosteten Daten (Texte, Bilder, eigene Logos). Der Kunde gewährt Digi Company jedoch eine kostenlose und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Speicherung dieser Daten, soweit dies für die angemessene Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist (z. B. zur Erstellung technischer Sicherungen).
15.1 Freigabe von Mittelbindungen Im Falle höherer Gewalt ist Digi Company von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden rechtlich befreit, ohne dass sie zur Zahlung irgendeiner Form von Entschädigung oder Schadenersatz verpflichtet ist. Die Ausführung des Vertrages wird für die Dauer der Situation höherer Gewalt ausgesetzt.
15.2 Definition und Anwendungsbereich Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Digi Company liegt und der die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindert. Angesichts des technischen Charakters der Dienstleistungen werden die folgenden Situationen ausdrücklich (aber nicht einschränkend) als höhere Gewalt qualifiziert:
Mängel in der Infrastruktur: Allgemeine oder partielle Ausfälle der elektrischen Infrastruktur, Defekte an (Untersee-)Glasfaserverbindungen und Ausfälle des Telekommunikationsnetzes.
Cyber-Vorfälle: Groß angelegte DDoS-Angriffe, die die Netzkapazitäten übersteigen, Verbreitung von bisher unbekannter Malware (Zero-Day-Exploits) und Cyber-Terrorismus.
Fehler von Dritten: Ausfall oder Insolvenz von Lieferanten, von denen das Unternehmen Digi abhängig ist (einschließlich vorgelagerter Netzbetreiber, Datenzentren und Softwarelizenzgeber).
Kalamitäten und Regierung: Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Krieg, Aufruhr, Streiks, Pandemien sowie staatliche Zwangsmaßnahmen oder gerichtliche Anordnungen, die den normalen Geschäftsbetrieb behindern.
15.3 Auflösung im Fall von längerer höherer Gewalt Wenn die Situation höherer Gewalt einen ununterbrochenen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen überschreitet, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich für die Zukunft zu kündigen. In diesem Fall gibt es keine Rückerstattung der bereits im Voraus gezahlten Gelder, da die Situation höherer Gewalt hat die Ausführung des Dienstes ohne Verschulden von Digi Company verhindert.
15.4 Härtefallklausel Wenn veränderte Umstände die Erfüllung des Vertrages für Digi Company unzumutbar erschweren (ohne zwingende höhere Gewalt, wie z.B. extreme Erhöhungen der Energie- oder Lizenzgebühren), werden die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, die Vertragsbedingungen neu auszuhandeln. Kommt es zu keiner Einigung, ist Digi Company berechtigt, die Dienstleistung unter Einhaltung einer Frist von vierzehn (14) Tagen einzustellen.
16.1 Wahl des Rechts Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Digi Company und dem Kunden, einschließlich des Abschlusses, der Ausführung und der Auslegung des Vertrags, gilt ausschließlich der Belgisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsabkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
16.2 Verpflichtung zur gütlichen Einigung und Mediation Für den Fall einer Streitigkeit verpflichten sich die Vertragsparteien, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um eine gütliche Einigung zu erzielen.
Mit Ausnahme der Beitreibung unbestrittener Forderungen bemühen sich die Parteien um die Beilegung von Streitigkeiten im Wege der Schlichtung durch einen von der Bundesschlichtungskommission zugelassenen Schlichter.
Die Kosten der Mediation werden von den Parteien je zur Hälfte getragen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Erst wenn der Mediator feststellt, dass die Mediation gescheitert ist, kann der Weg zum Gericht beschritten werden.
16.3 Territoriale Zuständigkeit (Jurisdiktion) Soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt (z. B. im Falle eines besonderen Verbraucherschutzes), sind für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ausschließlich die folgenden Gerichte zuständig Gerichte des Bezirks Gent (Belgien).
16.4 Verbraucherschutz und ODR-Plattform Wenn der Kunde ein Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union ist, hat er das Recht, den Streitfall dem Gericht seines Wohnsitzes vorzulegen. Darüber hinaus kann der Verbraucher die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
16.5 Teilbarkeit (Salvatorische Klausel) Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die betreffende Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
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