Fortschrittspolitik im Bereich

Diese Richtlinie legt die Verfahren und Zuständigkeiten in Bezug auf das Auslaufen und die Wiederherstellung von Domänennamenregistrierungen fest. Sie ergänzt Artikel 11 der Allgemeinen Bedingungen.

Artikel 1: Verantwortung und Erneuerung

1.1 Aktive Sorgfaltspflicht: Digi Hosting erneuert die Registrierung von Domainnamen nicht automatischEs sei denn, der Kunde konfiguriert dies ausdrücklich über das Kontrollpanel. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Erneuerung und die Richtigkeit der Kontaktdaten des Domaininhabers. 1.2 Zahlung als Anweisung: Eine Domänennamenregistrierung wird technisch erst nach vollständiger Bezahlung der Verlängerungsrechnung durchgeführt.

Artikel 2: Erinnerungsverfahren (Bekanntmachungen vor Ablauf der Geltungsdauer)

Um ein versehentliches Erlöschen zu verhindern, wendet Digi Hosting einen strengen Erinnerungszyklus an. Es werden fünf (5) E-Mail-Nachrichten an die uns bekannte E-Mail-Adresse gesendet:

  • 27, 14, 7, 3 und 1 Tag(e) vor dem Verfallsdatum.

Jede Benachrichtigung enthält das Fälligkeitsdatum und eine Proforma-Rechnung. Wenn die Zahlung nicht vor dem Fälligkeitsdatum von Digi Hosting bearbeitet wurde, verfällt die Rechnung automatisch und der Domainname wird nicht verlängert. Digi Hosting haftet nicht für den Nichterhalt dieser Benachrichtigungen aufgrund von Faktoren, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. Spam-Filter oder veraltete E-Mail-Adressen).

Artikel 3: Status nach Ablauf der Geltungsdauer

Überschreitet ein Domänenname das Ablaufdatum ohne erfolgreiche Erneuerung, treten folgende Modalitäten in Kraft: 3.1 Mitteilung über den letzten Fälligkeitstermin: Innerhalb von fünf (5) Tagen nach Ablauf der Domain sendet Digi Hosting eine obligatorische Benachrichtigung, dass die Domain abgelaufen ist (in Übereinstimmung mit den ICANN-Regeln für gTLDs). 3.2 Deaktivierung: Der Domänenname wird sofort aus der DNS-Zone entfernt, wodurch die damit verbundenen Websites und E-Mail-Dienste nicht mehr verfügbar sind.

Artikel 4: tilgungsfreie Zeit (RGP)

Nach Ablauf des Domänennamens wird für die meisten Erweiterungen (wie .com, .net, .org, .uk) eine Erholungsphase (RGP) in der Regel 30 Tage. 4.1 Beschränkungen: Während des RGP kann der Domänenname nicht zu einer anderen Registrierstelle übertragen werden. 4.2 Einziehungskosten: Um eine Domäne in diesem Stadium wiederherzustellen, müssen erhebliche Verwaltungs- und Reparaturkosten die zusätzlich zum regulären Verlängerungspreis erhoben werden. Diese Gebühren sind an die Registrierungsstelle zu zahlen und werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bitte wenden Sie sich an support@digi.hosting, um die aktuellen Gebühren pro Verlängerung zu erfahren. 4.3 Keine Garantie: Digi Hosting kann die erfolgreiche Wiederherstellung eines Domainnamens in der RGP-Phase nicht garantieren; dies hängt von der Zusammenarbeit mit der Dachregistrierungsstelle ab.

Artikel 5: Besondere Bedingungen des Registers

5.1 Divergierende Begriffe: Der Kunde erkennt an, dass bestimmte ccTLDs (wie .be und .co.uk) wenden unterschiedliche Verfallsverfahren und Quarantänezeiten an. Die Vorschriften des DNS Belgien bzw. des SIDN sind in diesen Fällen uneingeschränkt anwendbar. 5.2 Sprache: Alle Mitteilungen über das Erlöschen von Domänen müssen in der Sprache des ursprünglichen Vertrags oder in Englisch erfolgen, je nach den Bestimmungen des jeweiligen Registers.

Druckfehler in diesen Bedingungen sind vorbehalten.

Letzte Änderung: 8. März 2025